Dipl. Psych. Martina Berndt
Eidg. anerkannte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Psychologin FSP
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Kontakt: [email protected]
+41 78 308 2331
Vita
Aus- und Weiterbildung:
2003 - 2005 Studium der Psychologie in Konstanz (D)
2005 - 2009 Studium der Psychologie in Freiburg (D)
2010 - 2018 Ausbildung zur Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin am Freiburger Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie mit Kindern & Jugendlichen (FAKIP)
2018 Ausbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft in Fragen des Kinderschutzes, Freiburg
2024 Eidgenössische Anerkennung als Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeutin
Beruflicher Werdegang:
2006 - 2007 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder & Jugendliche, Landratsamt Lörrach (Praktikum)
2007 - 2009 Kinder- & Jugendpsychiatrische Abteilung des St.-Elisabethen Krankenhaus Lörrach
2009 - 2011 Postgraduierte Psychologin an der UPK, Kinder- & Jugendpsychiatrische Poliklinik, Basel Stadt
2012 - 2018 Psychotherapeutische Ambulanz des Freiburger Ausbildungsinstitut für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie FAKIP
2018 - 2022 Dozentin am Freiburger Ausbildungsinstitut für Kinder- & Jugendlichenpsychotherapie FAKIP
2012 - 2024 Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder & Jugendliche, Landratsamt Lörrach
Seit 2024 Psychotherapeutin, Praxis am Landhof in selbständiger Tätigkeit
Für eine bestmögliche Qualität meiner psychotherapeutischen Arbeit, lege ich großen Wert auf regelmäßige Reflexion im Rahmen von Supervisionen und Fachintervisionen. Zudem besuche ich regelmäßig Vorträge und Weiterbildungen, um mein therapeutisches und diagnostisches Wissen zu vertiefen und mich an den neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen zu orientieren.
Tarife und Konditionen
Grundversicherung.
Ich bin für das Anordnungsmodell zugelassen. Wenn eine ärztliche Anordnung (bspw. durch Hausärzt:in, Kinderärzt:in, Psychiater:in) vorliegt wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Damit die Kosten von Beginn an durch die Grundversicherung gedeckt sind, muss die Anordnung vor dem Erstgespräch erfolgen.
Zusatzversicherung.
Falls Sie nicht über die Grundversicherung abrechnen möchten, bitte ich Sie mit ihrer Zusatzversicherung abzuklären, ob die Leistungen der psychologischen Psychotherapie noch überonommen werden.
Bis 24 Stunden vor vereinbarten Terminen können diese ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar von 85.- Chf berechnet.